Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Vertragsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Ausnahme von schriftlich vereinbarten Änderungen oder Ausnahmen für alle Kaufverträge zwischen uns und dem Käufer. Daher gilt sowohl der mit der Annahme der Bestellung geschlossene Vertrag als auch ein künftiger Vertrag über die Lieferung unserer Produkte separater und weiterer Aufträge. Änderungen der allgemeinen Verkaufsbedingungen, Transaktionen und Vergütungen, auch wenn sie auf Initiative unserer Handelsvertreter vorgenommen werden, sind für uns erst nach unserer möglichen schriftlichen Bestätigung verbindlich und in jedem Fall auf die Verträge beschränkt, auf die sie sich beziehen.

2. Gegenstand der Lieferung

Die Lieferung umfasst nur die in unserer Auftragsbestätigung oder in anderen schriftlichen Mitteilungen von uns angegebenen Leistungen, Materialien und Mengen. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung hat in jedem Fall Vorrang vor dem nicht konformen Inhalt eines Angebots oder einer Bestellung. Eine teilweise Ausführung der Bestellung ohne vorherige Bestätigung bedeutet nicht unsere Zustimmung für die gesamte Bestellung, sondern einer Teilzustimmung für die gelieferte Ware. In diesem Fall entspricht der Erhalt der Ware der Annahme des neuen Vertragsvorschlags durch den Käufer.

3. Auftragsbestätigung

Sofern in unserer Auftragsbestätigung Unterschiede der einzelnen zusammengesetzten Angaben im Vergleich zu den Anforderungen oder Bestellungen bestehen, muss der Käufer, der diese Unterschiede nicht per Einschreiben innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Bestätigung beanstandet, diese so wie sie erfasst wurden akzeptieren.

4. Lieferungen

Die Ware, auch wenn sie “bis Ankunft” oder „bis Wohnsitz“ des Käufers verkauft wird, reist auf dessen Risiko und Gefahr;  unsere gesamte Verantwortung endet mit der Übergabe an den Spediteur, an welchen der Käufer –  nach entsprechender Prüfung – Beanstandungen richten muss.  Auslandslieferungen auf dem See- oder auf dem Landweg erfolgen auf der Grundlage der von Fall zu Fall gewählten Bedingungen, die in den von der Internationalen Handelskammer 1953 und den nachfolgenden genehmigten INCOTERMS angegeben sind.

5. Lieferbedingungen

Der für die Lieferung der Ware festgelegte Termin gilt hiermit zugunsten beider Parteien. Mit Ausnahme der Einfügung bestimmter Klauseln muss dies normalerweise als rein indikativ und nicht unabdingbar angesehen werden. Wenn Änderungen am Vertrag vorgenommen wurden, verlängert sich der Termin um einen Zeitraum, der dem ursprünglich festgelegten entspricht. Jedes Ereignis höherer Gewalt setzt die Laufzeit für die gesamte Dauer aus. Kann der Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht innerhalb von 60 Tagen nach der vereinbarten Laufzeit ausgeführt werden, hat jede der beiden Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall muss die Widerrufserklärung innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf der vorgenannten 60 Tage per Einschreiben mit Rückschein an den Vertragspartner gesendet werden, ausgenommen sind hier gegenseitige Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz.

6. Zahlungen

Der Zahlungsort ist in unserer Verwaltungsstelle in Rubiera (RE) festgelegt, auch wenn Bank- Wechsel oder Belege ausgestellt bzw. Wechsel ausgestellt werden. Abweichungen von den vorstehenden Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich erteilt wurden. Bei verspäteter oder auch nur teilweiser Zahlung unserer Rechnungen über die vereinbarte Frist hinaus, greifen sofort die Verzugszinsen, die mit dem um 7 Punkte erhöhten offiziellen Referenzzinssatz berechnet werden. Darüber hinaus gibt uns die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Rechnungen – aus jeglichen Gründen – das Recht unbeeinträchtigt anderer Initiativen, die Vorauszahlung der verbleibenden Lieferungen zu verlangen oder den Vertrag als vorübergehend ausgesetzt oder endgültig gekündigt zu betrachten und die Ausführung anderer laufender Bestellungen zu stornieren, ohne dass der Käufer Schadensersatzansprüche, Entschädigungen oder sonstige Ansprüche geltend machen kann.

7. Solve et Repeate

Abgesehen von der Nichtigkeit, Ungültigkeitserklärung und Auflösung des Vertrages kann der Käufers ansonsten keine Ausnahme entgegensetzen, um die Zahlung zu verzögern oder zu vermeiden.

8. Eigentumsvorbehalt

Für den Fall, dass die Zahlung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise nach der Lieferung erfolgen muss, bleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Zahlung des Preises unser Eigentum.

9. Garantie

Unsere Materialien entsprechen garantiert den derzeit geltenden UNI-DINEN-Normen. Eventuelle Reklamationen und Beschwerden müssen unter Verfallstrafe per Einschreiben nur bei unserer Verwaltungsstelle in Rubiera (RE) vor der Verlegung des Materials und auf jedem Fall unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemeldet werden. Die Verlegung des Materials führt zum Erlöschen von Maßnahmen aufgrund offensichtlicher und versteckter Mängel, was einen impliziten Verzicht auf die in Art. 1490 genannten Garantie  des italienischen Zivilgesetzbuches mit sich bringt. Die Farbunterschiede können nicht als Materialfehler gemeldet werden. In jedem Fall umfasst unsere Garantie nur den Ersatz des als fehlerhaft befundenen Materials unter Ausschluss weiterer und anderer Verbindlichkeiten. Eventuelle Materialreklamationen berechtigen den Käufer nicht, die Zahlung gemäß den vorherigen Bedingungen gemäß Artikel 7 ganz oder teilweise auszusetzen oder zu verzögern.

10. Generalklausel

Mit Ausnahme von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung des Preises und hinsichtlich ausgeübter Mahnverfahren und  ordentlicher Urteile und in der Zuständigkeit der italienischen Justizbehörde bleiben.
Alle anderen Rechtsstreite, die im Zusammenhang mit der Feststellung  und / oder der Ausweitung und / oder Auflösung und / oder Auslegung dieses Vertrags entstehen können, werden an einen Ausschuss von drei Schiedsrichtern verwiesen.  Hier wird einer von jeder Partei und einer einvernehmlich oder im Fall von Meinungsverschiedenheiten Seitens der umsichtigeren Partei gebetenen Präsidenten der C.C.I.A.A. von Reggio Emilia ernannt. Die Partei, die das Schiedsverfahren einleiten will, muss die andere Partei per Einschreiben mit der Ernennung ihres Schiedsrichters und ihrer Akzeptanz benachrichtigen. Die andere Partei muss innerhalb von fünfzehn Tagen nach Eingang des eingeschriebenen Schreibens einen eigenen Schiedsrichter ernennen, der diese Ernennung und ihre Akzeptanz innerhalb der angegebenen Frist mitteilt. Andernfalls kann die andere Partei die Ernennung des zweiten Schiedsrichters beim Präsidenten des C.C.I.A.A. von Reggio Emilia erbitten. Die Schiedsrichter entscheiden im Rahmen des Gesetzes und des Widerspruchsprinzip. Der Schiedsspruch muss innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Akzeptanz des letzten Schiedsrichters genehmigt werden. Das Schiedsverfahren wird in Reggio Emilia stattfinden.

11. Wirksamkeit jeglicher Bedingungen

Die oben genannten allgemeinen Verkaufsbedingungen dürfen in keinster Weise als reine Stilklauseln verstanden werden. Sie sind wirksam und repräsentieren getreu den Verhandlungswillen der Parteien.
Die Art der Bilder von den im Katalog befindlichen Produkte ist nur indikativ. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Verpackung / das Gewicht der Produkte nach eigenem Ermessen zu ändern. NB. für Rechnungen von weniger als 1.000,00 € (einschließlich Mehrwertsteuer), wird eine Banküberweisung bis 60 Tage erteilt.